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BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 149.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff des "forum internum"
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1992 - 19 A 1589/92
- BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 149.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 149.93
Das asylrechtlich geschützte religiöse "forum internum" ist vom Bundesverfassungsgericht umschrieben worden als die Möglichkeit zum Bekenntnis des eigenen Glaubens im privaten Bereich und unter sich, als Ausübung der Religion im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, oder die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf (BVerfGE 76, 143). - BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 149.93
Entgegen der Beschwerde hat sich das Berufungsgericht zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -, mit dem es sich ausführlich befaßt (Beschlußabruck S. 70 ff.), nicht in Widerspruch gesetzt.